2018

Die richtige Berufshaftpflicht für jeden Tierarzt

Niemand ist perfekt! Es spielt keine Rolle, ob der Tierarzt oder seine Mitarbeiter für die Unachtsamkeit verantwortlich sind. Diese führen in den meisten Fällen zu finanziellen und materiellen Schäden, die berechtigte Schadensersatzansprüche auslösen. Diese Vorkommnisse können die Existenz der Tierarztpraxis bedrohen. Grundsätzlich ist dabei immer der Tierarzt der Berufshaftpflicht unterworfen, nicht seine Mitarbeiter.    Die Berufshaftpflichtversicherung, wie sie beispielsweise bei der VWM Versicherungs- und Wirtschaftsmakler GmbH verkauft wird, deckt für ihn diese Risiken im Rahmen seines Wirkungsbereiches ab.