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Die richtige Berufshaftpflicht für jeden Tierarzt

Niemand ist perfekt! Es spielt keine Rolle, ob der Tierarzt oder seine Mitarbeiter für die Unachtsamkeit verantwortlich sind. Diese führen in den meisten Fällen zu finanziellen und materiellen Schäden, die berechtigte Schadensersatzansprüche auslösen. Diese Vorkommnisse können die Existenz der Tierarztpraxis bedrohen. Grundsätzlich ist dabei immer der Tierarzt der Berufshaftpflicht unterworfen, nicht seine Mitarbeiter.   

Die Berufshaftpflichtversicherung, wie sie beispielsweise bei der VWM Versicherungs- und Wirtschaftsmakler GmbH verkauft wird, deckt für ihn diese Risiken im Rahmen seines Wirkungsbereiches ab.  Die beauftragten Versicherungsgesellschaften entwickeln für Tierarztpraxen deshalb interessante und individuell zugeschnittene Modelle. Mit diesen begegnet der Versicherte auch unbegründeten Ansprüchen von Patienten, die sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich abgewehrt werden können.   

Vor dem Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung kommt es auf Wunsch des Tierarztes zu einem persönlichen Gespräch mit dem Versicherungsvertreter, bei dem das individuelle Angebot unterbreitet wird.   

Die Angebote richten sich sowohl an Klein- als auch an Großtierarztpraxen.  Sie enthalten den aktiven Schutz für die Tierärzte. Außerdem bieten diese Regelungen die passiven Absicherungen für die Angestellten.   

Im Mittelpunkt steht dabei immer die Absicherung des Tätigkeitsschwerpunktes. Eine Praxis,  die keine Pferde betreut, muss diese Risiken nicht über ihre Berufshaftpflicht für den Tierarzt  absichern.   

Kleintierarztpraxen, die nur Hunde, Katzen oder andere kleine Tiere betreuen, können ihre  Berufshaftpflichtversicherungen auf die relevanten Risiken begrenzen. Dazu gehört die Unachtsamkeit bei der Wahrnehmung gesetzlicher Fristen als auch ein Behandlungsfehler. Wird die Tierarztpraxis in einem Gebäude mit Generalschlüsseln angemietet, wirkt sich der Verlust des eigenen Schlüsselsatzes finanziell sensibel aus. Hier kann auch die Berufshaftpflichtversicherung helfen, die die Kosten ersetzt.   

Auf dem Land übernehmen Kleintierarztpraxen oft auch die Betreuung von Großtieren.  Meistens begrenzen Vertragsklauseln die prozentualen Anteile dieser zu behandelnden Patienten. Ab zwanzig Prozent muss deshalb die Berufshaftpflicht des betreffenden Tierarztes angepasst werden.   

Großtiere, wie Pferde und Rinder, bedeuten für die landwirtschaftlichen Betriebe und  Gestüte Anlagevermögen. Eine Fehlentscheidung des Tierarztes führt zu hohen Schadensersatzansprüchen, die die Versicherung übernimmt.   

Die Berufshaftpflicht für den Tierarzt, der sich auf Großtiere spezialisiert, umfasst ein  umfangreiches Leistungsspektrum. Hier kommt keine Klausel zum Einsatz, die die  Anzahl der Patienten nach ihrer Art begrenzt.   

Für die Berufshaftpflicht muss der Tierarzt eine Jahresprämie zahlen. Wie hoch diese ist,  hängt von den Risikofaktoren ab, die er im Rahmen seiner Praxis absichert.   

Er kann die Personenschäden abdecken, die sich aus den Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeldern zusammensetzen. Ferner versichert er die Sachschäden, die durch die Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten von technischen Geräten entstehen. Schließlich nimmt er die Nutzungs- und Gewinnausfälle von Patienten in die Berufshaftpflicht des Tierarztes auf, die durch ihn verursacht  werden könnten.   

Die Staffelungen, die sich nach den Versicherungssummen richten, die Selbstbehalte sowie die Rabattsätze runden die Pakete der Haftpflichtversicherungen ab.   

Ein gut abgesicherter Tierarzt kann sich vollständig und ohne Sorgen hingebungsvoll um die Patienten kümmern. Die Berufshaftpflichtversicherung stärkt im finanziell den Rücken.


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