Goldfisch - der Immobilienmakler

Erfolgreiche Immobilienvermarktung durch einen seriösen Immobilienmakler

Immobilienmakler beschäftigen sich vornehmlich mit Themen rund um die Immobilienvermarktung. Dazu zählen der Kauf, der Verkauf sowie die Vermietung von Objekten. Die Beauftragung kann dabei entweder im Rahmen eines Suchauftrages oder im Zuge eines Vermietungs- bzw. Verkaufsauftrages erfolgen.

Zu Beginn der Maklerbeauftragung steht dabei zunächst der Abschluss des jeweiligen Maklervertrages. Hierbei stehen grundsätzlich der einfache Maklerauftrag, Makleralleinauftrag sowie der qualifizierte Makleralleinauftrag zur Verfügung. Der Maklervertrag beinhaltet dabei die Rechte, Pflichten und Leistungsinhalte von Makler bzw. Eigentümer. Für den zielgerichteten Verkauf bzw. Vermietung einer Immobilie sollte daher aus Sicht des Eigentümers der Makleralleinauftrag bzw. der qualifizierte Alleinauftrag gewählt werden. Im Rahmen dieser Vertragsarten hat zum einen der Makler die Sicherheit, dass nur er alleinig mit dem Verkauf bzw. der Vermietung der Immobilie vertraut wird. Zum anderen versichert er laut Vertrag dem Eigentümer, dass dieser alle notwendigen Schritte und Methoden zur Vermarktung des Objekts in die Wege leiten wird.

Sobald der Maklervertrag abgeschlossen ist, geht es an die weiteren Arbeitspakete und die Festlegung der zielgerichteten Vermarktungsstrategie. Im Falle eines Immobilienverkaufs bedeutet dies, dass der Makler die Immobilie am Markt einwertet und ein entsprechendes Exposé erstellt. Zur Marktwertermittlung stehen ihm dabei das Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren zur Verfügung. Je nach Art und Nutzung der Immobilie kommt hierbei ein oder auch teilweise mehrere Verfahren in Kombination zur Anwendung. So wird das Ertragswertverfahren vorwiegend bei vermieteten bzw. verpachteten Objekten wie einer Mietwohnung oder Mehrfamilienhaus angewandt. Dabei wird der jährliche Nettoertrag des Objekts mit einem für das Objekt spezifischen Multiplikator verrechnet. Dessen Höhe ist dabei abhängig vom Baujahr, der Bausubstanz, der Lage sowie der Ausstattung der Immobilie. Dagegen kommt das Sachwertverfahren eher zur Bewertung von Einfamilienhäusern zum Einsatz. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der Gebäudezeitwert mit dem Grundstückswert, welcher sich über die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert berechnet, addiert. Das Vergleichswertverfahren dagegen wird typischerweise bei Eigentumswohnungen angewandt, findet aber auch in gewisser Weise Anwendung zur Bewertung anderer Objektarten. Diesem Verfahren liegt ein Vergleich der Marktpreise von vergleichbaren Objekten, die sich entweder gerade am Markt befinden oder bereits veräußert wurden, zugrunde.

Zur Erstellung des aussagekräftigen Exposés benötigt der Makler neben allen relevanten technischen sowie baulichen Daten wie Endenergieverbrauch, Primärenergieträger, Baujahr, Ausstattungsmerkmale und Extras auch aussagekräftige Bilder der Immobilie. Diese sollten die Wohnräume, Nebengebäude und falls vorhanden auch die Außenanlagen enthalten. Nicht nur zur Anfertigung der Bilder für das Exposé, sondern auch zur späteren Besichtigung sollte dafür die Immobilie in einem möglichst einwandfreien und einladenden Zustand sein.

Ist der Grundstein für die erfolgreiche Vermarktung gelegt, dann kümmert sich der Immobilienmakler auch um die folgende Anzeigenschaltung, Vereinbarung und Durchführung der Besichtigungstermine und Verhandlung des Kaufpreises. Weiterhin unterstützt und begleitet er die Eigentümer noch bis hin zur Ausfertigung und Unterzeichnung des notariell beurkundeten Kaufvertrages und der Übergabe des Objekts.

Weitere Informationen zum Thema Immobilienvermarktung erhalten Sie bei Frank Karkow Grundstücksgesellschaft mbH.


Teilen