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Die richtige Berufshaftpflicht für jeden Tierarzt
Niemand ist perfekt! Es spielt keine Rolle, ob der Tierarzt oder seine Mitarbeiter für die Unachtsamkeit verantwortlich sind. Diese führen in den meisten Fällen zu finanziellen und materiellen Schäden, die berechtigte Schadensersatzansprüche auslösen. Diese Vorkommnisse können die Existenz der Tierarztpraxis bedrohen. Grundsätzlich ist dabei immer der Tierarzt der Berufshaftpflicht unterworfen, nicht seine Mitarbeiter.
Die Berufshaftpflichtversicherung, wie sie beispielsweise bei der VWM Versicherungs- und Wirtschaftsmakler GmbH verkauft wird, deckt für ihn diese Risiken im Rahmen seines Wirkungsbereiches ab.
Immobilien verkaufen
Gerade in der heutigen Zeit werden Immobilien verkauft, da das Preisniveau nach oben gegangen ist. Die Ursache hierfür liegt in den niedrigen Zinsen für Kredite begründet. Hat jemand eine Immobilie vor ca. 15 Jahren billig eingekauft, so kann er diese eventuell gewinnbringend in der heutigen Zeit verkaufen.
Aber gerade in Gebieten, in denen viele Immobilien leer stehen, kann es schwierig sein diese wieder zu verkaufen. Es kann z.B. sein, dass in der Nähe ein neuer Flughafen errichtet wurde und viele Menschen hier wegen des Lärms nicht mehr wohnen möchten.